A) Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen der SW TRAVELclub AG

1. Vertragsabschluss

Mit der vorbehaltlosen Annahme Ihrer Anmeldung durch die Buchungsstelle kommt zwischen Ihnen und dem SW TRAVELclub Zürich AG, nachfolgend TC genannt, ein Vertrag zustande. Die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen bilden Bestandteil dieses Vertrags.

TC behält sich jedoch das Recht vor, die Reiseausschreibung (Prospektangaben, Leistungs-beschreibungen und Preise in den Prospekten und auf den Preislisten, Inseraten, im Internet, usw.) vor Ihrer Buchung zu ändern. Vermittelt Ihnen die Buchungsstelle Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Reiseveranstalter oder Dienstleistungsunternehmen, so schliessen Sie den Vertrag mit jenem Unternehmen ab und es gelten deren eigene Vertrags- und Reisebedingungen. Bei allen von TC vermittelten "Nur-Flug-Leistungen" ist der Veranstalter nicht Vertragspartei und es gelten ausschliesslich die allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen der verantwortlichen Fluggesellschaften.

Sonderwünsche oder Nebenabreden sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie von der Buchungsstelle schriftlich und vorbehaltlos bestätigt worden sind.
Produkte des SFV, insbesondere Match-Tickets, dürfen nicht als Preis einer Verlosung verwendet werden. Es gelten die Markenrechte des SFV.
Tickets für Sportveranstaltungen werden ausschliesslich an Personen mit Wohnsitz Schweiz verkauft.

2. Preise, Zahlungsbedingungen, Versand der Reise- und Flug-Dokumente

Die Preise für die Reisearrangements ersehen Sie aus der bei der Buchung gültigen Reiseausschreibung bzw. Preisliste. Soweit in der Ausschreibung nichts Anderes erwähnt ist, verstehen sich die Preise pro Person in Schweizer Franken. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuern und sind Barzahlungspreise. Zusätzlich kann bei der Buchung eine Auftragspauschale oder Dossiergebühr erhoben werden.

Flugpreise stehen jederzeit und ohne Vorankündigung unter Vorbehalt von Änderungen.

Werden von einem Pauschalarrangement nur einzelne Teile gebucht, wird eine Unterkunft (mit oder ohne Transfer) oder sonst ein Landarrangement ohne Flug gebucht, erhebt TC eine Reservationsgebühr von bis zu CHF 150.- pro Person bzw. Auftrag. Für Leistungen, welche von TC nicht publiziert worden ist, bleiben spezielle Buchungsgebühren vorbehalten.

Die obligatorische TRAVELclub-Kombi-Versicherung (Annullationskosten, Extra-Rückreisekosten- und Gepäck- Teilschutz) wird gleichzeitig mit dem Arrangement in Rechnung gestellt. Sie können bei der Buchung jedoch eine Verzichtserklärung abgeben, wenn Sie bereits über entsprechende private Versicherung verfügen. In diesem Fall haften Sie persönlich für alle sonst versicherten Schäden und Kosten.

Die Reisearrangements sind vor Antritt der Reise zu bezahlen und zwar wie folgt:
- Eine Anzahlung von 30 % des Arrangementpreises (mindestens aber CHF 300.-) bei der Anmeldung, spätestens jedoch, nachdem Sie die Bestätigung der Anmeldung von uns erhalten haben. Für sofort ausgestellte Flugtickets und Eintrittskarten für Veranstaltungen fordern wir eine Vorauszahlung in der Höhe des Gesamtbetrages bei Rechnungsstellung ein.

- Die Restzahlung spätestens 28 Tage vor Abreise.
Bei kurzfristigen Buchungen und /oder Buchungen mit 100% Annullierungskosten und /oder Buchungen, bei denen die Reisedokumente sofort ausgestellt werden, ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich des Vertragsabschlusses zu bezahlen. Eine nicht rechtzeitig eingegangene Zahlung berechtigt TC, die Reiseunterlagen zu verweigern bzw. die Reiseunterlagen zurückzubehalten.

Wenn nichts Anderes vereinbart wird, erfolgt in der Regel der Versand per A-Post ca. 10 Tage vor Abreise. Bei kurzfristigen Buchungen können die Unterlagen am Abflugs-Flughafen hinterlegt werden.

3. Preis- und Programmänderung vor der Reise

TC behält sich das Recht vor, den Reisepreis, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen vor dem vertraglichen Reisebeginn zu ändern. Art. 7-10 des Bundesgesetzes über Pauschalreisen vom 18. Juni 1993 (PRG) sind anwendbar: Preiserhöhungen können nur erfolgen, wenn sich die Beförderungskosten nachträglich erhöhen, Gebühren oder Abgaben (wie Flughafentaxen, Landegebühren, Steuern) neu erhoben oder erhöht werden oder sich die massgeblichen Wechselkurse ändern.

Wenn die Vertragsänderung wesentlich ist, können Sie TC innerhalb von fünf Tagen nach Erhalt der Mitteilung der Vertragsänderung schriftlich mitteilen, dass Sie vom Vertrag ohne Kostenfolge zurücktreten oder an einer von uns vorgeschlagenen Ersatzreise teilnehmen wollen. Machen Sie dem TC innerhalb von fünf Tagen keine Mitteilung, so gilt die Vertragsänderung als angenommen.

4. Annullation der Reise durch TC

Für einige der von TC angebotenen Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl. Wird diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann TC die Reise bis spätestens drei Wochen vor dem festgelegten Reisebeginn absagen. TC zahlt Ihnen den bereits bezahlten Reisepreis zurück. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen. Wird die Durchführung der Reise nach der Beurteilung vom TC durch höhere Gewalt, behördliche Massnahmen, politische Unruhen oder Streiks gefährdet, erheblich erschwert oder verunmöglicht, kann TC die Reise absagen.

TC erstattet Ihnen den bereits bezahlten Reisepreis; er ist jedoch befugt, die gemachten und nachzuweisenden Aufwendungen in Abzug zu bringen. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

5. Programmänderung während der Reise / Abbruch der Reise

TC behält sich vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen während der Reise zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. Muss die Reise abgebrochen oder während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden, die einen erheblichen Teil der Reise betrifft, vergütet Ihnen TC den allfälligen objektiven Minderwert zwischen dem bezahlten Reisepreis und jenem der erbrachten Leistungen. Flugzeiten können jederzeit ändern und müssen vor Ort vor dem Rückflug lokal rückbestätigt werden. Sind in den Reiseunterlagen keine speziellen Angaben enthalten, gilt eine Frist von 72 Stunden vor Rückflug.

6. Leistungsausfälle während der Reise

Wird der Vertrag an Ort und Stelle nicht oder nicht gehörig erfüllt, so sind Sie verpflichtet, diesen Mangel bei der lokalen Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung von TC sowie dem Leistungsträger unverzüglich zu beanstanden und Abhilfe zu verlangen.

Sofern während der Reise oder während Ihres Aufenthaltes innerhalb angemessener Frist keine Abhilfe geleistet wird und es sich um einen wesentlichen Mangel handelt, sind Sie berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Wenn Sie den Mangel beanstandet und eine schriftliche Mängelrügebestätigung erhalten haben, ersetzt Ihnen TC die durch den Mangel entstandenen und mit Beleg nachgewiesenen Kosten im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Reise.

Sollte Abhilfe nicht möglich sein oder ist der Mangel so schwerwiegend, dass Ihnen die Fortsetzung der Reise oder das Verbleiben am Ferienort nicht zugemutet werden kann, so müssen Sie von der Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder dem Leistungsträger eine schriftliche Bestätigung verlangen. Die Reiseleitung von TC, die örtliche Vertretung und der Leistungsträger können jedoch allfällige Schadenersatzforderungen nicht gültig anerkennen. Ansprüche auf Rückvergütung oder Schadenersatz müssen Sie gegenüber TC innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende schriftlich geltend machen. Die Mängelrüge-bestätigung der Reiseleitung, der örtlichen Vertretung oder des Leistungsträgers und allfällige Beweismittel sind beizulegen. Zeigen Sie die Mängel nicht innerhalb der genannten Fristen an, so verwirken Sie das Recht auf Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und Schadenersatz.

7. Haftung

Die Haftung von TC richtet sich nach Art. 14 und 15 PRG: TC haftet nicht für den mittelbaren Schaden (z.B. Lohnausfall o.ä.). Bei Schäden, die nicht Personenschäden sind, haftet TC höchstens im Umfang des zweifachen Reisepreises. Die besonderen Regeln nach Ziffern. 3-6 (Programmänderung vor und während der Reise, Annullation durch TC, Leistungsausfälle während der Reise) finden Anwendung.

Haftet TC für Schäden, die von beauftragten Unternehmen (Hotels, Transportunternehmen usw.) verursacht wurden, haben Sie Ihre Schadenersatzansprüche an den Veranstalter abzutreten.
TC übernimmt ferner keine Haftung:
- bei Abhandenkommen von persönlichen Effekten, Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Foto- und Videoausrüstungen usw. (diese Regelung gilt auch für Diebstähle aus Mietwagen);
- bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Missbrauch von Check- und Kreditkarten und dergleichen;
- für Programmänderungen, die darauf zurückzuführen sind, dass die Fahrpläne von Eisenbahn-,
Bus-, Schiffs- oder Lufttransportunternehmen usw. nicht eingehalten worden sind;
- für Veranstaltungen und Ausflüge am Ferienort, die Sie nicht bei der Reiseleitung von TC oder der örtlichen Vertretung gebucht haben.

8. Annullation der Reise bzw. des Fluges durch Sie, Abtretung der Buchung

Wenn Sie eine Buchung ändern oder annullieren, so müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle persönlich oder mit eingeschriebenem Brief unter Angabe der Gründe mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind der Buchungsstelle gleichzeitig zurückzugeben. Eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- pro gebuchte Person bzw. CHF 200.- pro Auftrag wird Ihnen in jedem Fall belastet; die Annullationskostenversicherung deckt die Bearbeitungsgebühr nicht; die entsprechenden Versicherungsprämien sind in keinem Fall erstattbar. Zusätzlich werden zu den Bearbeitungsgebühren folgende Annullationskosten erhoben:

Bis 41 Tage vor Abreise keine zusätzlichen Kosten
40 - 29 Tage vor Abreise 10 % vom Arrangementpreis
28 - 15 Tage vor Abreise 30 % vom Arrangementpreis
14 - 8 Tage vor Abreise 50 % vom Arrangementpreis
7 - 1 Tage vor Abreise 80 % vom Arrangementpreis
Abreisetag 100% vom Arrangementpreis

Änderung von Namen/Leistung: CHF 100.- pro Person

Leistungen, für welche TC Vorauszahlungen geleistet hat, werden im Falle einer Annullation voll belastet. Dies gilt insbesondere für Eintrittskarten für Kultur- und Sportveranstaltungen sowie für Flüge. Für Gruppen, Trainingslager und spezielle Grossveranstaltungen (z.B. Fussball-Weltmeisterschaften, Olympische Spiele, etc.) gelten spezielle Annullations- und Änderungs-bedingungen.

Als Änderungs- oder Annullationsdatum gilt der Tag, an dem Ihre Erklärung bei der Buchungsstelle eintrifft; bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend. Für die Benennung eines Ersatzreisenden gilt Art. 17 PRG.

9. Vorzeitige Rückreise

Brechen Sie die Reise vorzeitig ab aus Gründen, die nicht durch eine Nicht- oder nicht gehörige Erfüllung durch TC gerechtfertigt sind, werden Ihnen nicht bezogene Leistungen zurückbezahlt, sofern sie TC nicht belastet werden; dieser ist berechtigt, eine angemessene Bearbeitungsgebühr in Abzug zu bringen. Allfällige Mehrkosten aufgrund der vorzeitigen Rückreise gehen zu Ihren Lasten.

10. Einreise- und Gesundheitsvorschriften

Für die ausgeschriebenen Reisen in Europa benötigen Staatsbürger der Schweiz und Liechtensteins einen gültigen Pass oder eine gültige Identitätskarte. Für Reisen nach anderen Destinationen (Übersee) ist in der Regel ein Pass mit mindestens 6-monatiger Gültigkeit über das Rückreisedatum hinaus erforderlich. Im Übrigen können Sie sich über Visumserfordernisse und die gesundheitspolizeilichen Formalitäten am Reiseziel bei Ihrer Buchungsstelle informieren.
Bürger anderer Staaten werden über die geltenden Bestimmungen gerne auf Anfrage hin bei der Buchungsstelle informiert.

Sie sind selber für die Beschaffung der erforderlichen Reisedokumente und die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften verantwortlich.

11. Versicherung

Die von TC in Rechnung gestellte TRAVELclub-Kombi-Versicherung deckt die Kosten der Annullation gemäss Ziffer. 8. in Härtefällen. Nicht gedeckt sind die Bearbeitungsgebühren, allenfalls in der Rechnung speziell erwähnte ausgenommene Leistungen (wie z.B. Fussballtickets, Theater-/Opernkarten, etc.) sowie die Versicherungsprämien für die Annullations- und Extra-Rückreisekostenversicherung, diese sind in keinem Falle rückerstattbar.

Als Härtefälle gelten insbesondere Krankheit, Unfall oder Todesfall des Reiseteilnehmers und seines Reisepartners oder deren direkter Familienangehörigen. Der Nachweis, dass ein Härtefall vorliegt, muss schriftlich erbracht werden und eine Kontrolle durch einen Vertrauensarzt bleibt vorbehalten. Krankheiten und Unfälle, die bereits zur Zeit der Reservation bestanden, gelten nicht als Härtefall. Die einzelnen Bestimmungen sind in der den Reisedokumenten beiliegenden Police enthalten.
Zur Deckung der übrigen oder weitergehenden Reiserisiken (z.B. Gepäckdiebstahl, Krankheit und weitergehende Unfallrisiken, usw.) empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer speziellen Versicherung, sofern Sie solche Versicherungen nicht bereits mit genügendem Deckungs-umfang abgeschlossen haben. Auskunft erteilt Ihnen Ihre Buchungsstelle.

12. Sicherstellung

TC ist Teilnehmer am Garantiefonds der Schweizer Reisebranche und garantiert Ihnen, dass die im Zusammenhang mit der von Ihnen gebuchten Pauschalreise einbezahlten Beträge und die Kosten Ihrer Rückreise sichergestellt sind. Detaillierte Auskunft gibt Ihnen die Broschüre «Garantiert hin und zurück», die Sie TC oder in Ihrem dem Garantiefonds angeschlossenen Reisebüro erhalten.

13. Datenschutz

Die von uns gesammelten Informationen über Sie werden ausschliesslich dazu benutzt, um Ihre Reisearrangements zu buchen. Darüber hinaus werden solche Daten von uns nicht an Dritte weitergegeben.

14. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und TC ist schweizerisches Recht anwendbar.
Für Klagen gegen TC wird die ausschliessliche Zuständigkeit der Gerichte der Stadt Zürich vereinbart.

B) Besondere Bestimmungen Fussballtrainingslager

1. Preise

Unsere Angebote basieren auf 20 Teilnehmenden. Für kleinere Gruppen müssen wir Zuschläge erheben.

2. Namen und Details

Wir sind darauf angewiesen, dass wir bis spätestens 4 Wochen vor Abreise die Namen sämtlicher Reiseteilnehmenden inkl. Zimmerliste erhalten. In Ausnahmefällen (z.B. Low Cost Airlines) gelten Spezialbedingungen. Für Namensänderungen nach Erhalt dieser Liste müssen wir eine Bearbeitungsgebühr von CHF 120.- erheben.

3. Annullationen und Umbuchungen

Gesamtannullationen müssen stets schriftlich mitgeteilt werden. Für Annullationen, die bis 60 Tage vor Abreise bei uns eintreffen, wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 1500.- verrechnet. Danach gelten für Gesamt- oder Einzelannullationen die untenstehenden Annullationskosten. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss eines kombinierten Reiseschutzes (Annullierungskostenversicherung und SOS-Schutz für Reisezwischenfälle). Bei Buchung von Flügen werden zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr die von den Fluggesellschaften erhobenen Stornokosten zu 100% den Kunden weiterverrechnet.

60 - 30 Tage vor Abreise 40% vom Pauschalpreis
29 - 21 Tage vor Abreise 60% vom Pauschalpreis
20 - 8 Tage vor Abreise 80% vom Pauschalpreis
7 - 0 Tage vor Abreise 100% vom Pauschalpreis

4. Gültigkeit und Änderungen

Die im Internet aufgeführten Preise sind gültig vom 01. Januar bis 31. März 2023. Für spätere Reisedaten sind die Preise auf Anfrage. Allfällige Flugplan-, Programm- und Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Zürich, 28. Dezember 2022